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Zur Zulassung für die Prüfung ist keine spezielle Ausbildung vorgeschrieben. Die Voraussetzungen sind im Heilpraktikergesetz und den dazugehörigen Durchführungsverordnungen der Bundesländer geregelt. Grundvoraussetzungen sind:
Vollendung des 25. Lebensjahres
Volks- oder Hauptschulabschluss
polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
ärztliches Zeugnis über körperliche und geistige Eignung (nicht älter als 3 Monate)
selbst verfasste Erklärung, dass keine gerichtlichen Straf- oder staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren gegen die eigene Person vorliegen
Die schriftliche Prüfung findet bundesweit einheitlich jeweils am dritten Mittwoch im März und am zweiten Mittwoch im Oktober statt, die mündliche Eignungsprüfung wird in den Wochen danach bei den zuständigen Gesundheitsämtern durchgeführt. Anmeldeschluss ist jeweils der 30. Juni bzw. der 31. Dezember.
In der schriftlichen Prüfung wird psychotherapeutisch relevantes Fachwissen abgefragt. Sie dauert eine Stunde und besteht aus 28 Multiple-Choice-Fragen, von denen 75% richtig beantwortet werden müssen. Das Bestehen ist Voraussetzung für die mündliche Eignungsprüfung, die in den folgenden Wochen von den zuständigen Gesundheitsämtern durchgeführt wird. Bei der mündlichen Überprüfung wird neben dem Fachwissen auch überprüft, ob der Prüfling von seiner Persönlichkeit her für eine psychotherapeutische Tätigkeit geeignet ist.
Folgende Wissensgebiete gehören zum Prüfungsstoff: